Sankt Augustin, 10.02.2026

Stellungsnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse

Gemeinsame Stellungnahme der unterzeichnenden Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Ministerin Feller, sehr geehrter Herr Dr. Mauer, sehr geehrter Herr Bals, sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichnenden Verbände, LAG Selbsthilfe NRW, GLGL NRW, GGG NRW sowie die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen (LEK NRW) begrüßen ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, die sprachlichen Kompetenzen von Kindern frühzeitig zu stärken und damit gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsweg zu schaffen. Sprachkompetenz ist eine zentrale Grundlage für schulisches Lernen, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit.

Zugleich weisen die unterzeichnenden Verbände darauf hin, dass die geplanten ABC-Klassen in der derzeit vorgesehenen Ausgestaltung erhebliche pädagogische, sozialpolitische und gleichheitsrechtliche Fragen aufwerfen und die Gefahr neuer selektiver Strukturen bergen.

Unser zentrales Anliegen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Förderung ja – aber ohne neue Sortierlogiken, ohne Defizitstigmatisierung und ohne zusätzliche Übergangssysteme. Stattdessen braucht es eine konsequente Stärkung der bestehenden frühkindlichen Bildungs- und Förderstrukturen.

  1. Frühzeitige Förderung als gemeinsamer Auftrag

Eltern unterstützen ausdrücklich den Gedanken, Sprachförderung möglichst frühzeitig und systematisch zu gestalten. Die ABC-Klassen können hierzu einen ergänzenden Beitrag leisten. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, diesen Ansatz stärker mit den bestehenden Förderstrukturen in den Kindertageseinrichtungen zu verzahnen. Verbindliche Standards für die Zusammenarbeit zwischen Kitas, Gesundheitsämtern und Grundschulen könnten dazu beitragen, Übergänge für Kinder verlässlicher und kontinuierlicher zu gestalten. Die unterzeichnenden Verbände heben hervor, dass nicht das Etikett „Frühförderung", sondern die konkrete Ausgestaltung und Wirkung der Maßnahmen im Bildungsalltag entscheidend ist.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Verbände die grundsätzliche Frage, warum Sprachförderung nicht vorrangig und verbindlich im vertrauten Setting der Kindertageseinrichtungen für alle Kinder ausgebaut wird, anstatt neue schulische Vorkurse für eine selektierte Gruppe zu etablieren.

Pädagogische Fachkräfte in Kitas verfügen bereits über hohe Expertise in der frühkindlichen Sprachbildung; wissenschaftlich ist belegt, dass Sprachentwicklung am wirksamsten in stabilen Beziehungen, im Spiel und im Alltag gelingt – nicht in verschulten, externen Lernsituationen.

Unverständlich bleibt vor diesem Hintergrund, warum das Land NRW weiterhin auf neue Übergangssysteme setzt, statt den Schritt zu einem qualitativ gestärkten, verbindlichen letzten Kita-Jahr für alle Kinder zu gehen.

  1. Inklusion, Diskriminierungsverbot und Stigmatisierung

Die Unterzeichnenden Verbände betonen die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems gemäß Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Segregierende Modelle wie gesonderte ABC-Klassen widersprechen dem Grundgedanken der Inklusion, da sie auf Trennung beruhen und Kinder mit (vermeintlich oder tatsächlich) unzureichenden sprachlichen Kompetenzen in eigene Vorkurse oder Gruppen auslagern. Die Verantwortung für Barrieren wird dadurch auf die Kinder verschoben, statt das System weiterzuentwickeln. Fördermaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder als „defizitär" oder „problematisch" markiert werden. Die Gefahr einer doppelten Stigmatisierung – insbesondere für Kinder aus Familien mit Migrationsgeschichte oder mit zusätzlichem Förderbedarf – wird hervorgehoben.

Eltern ist es ein zentrales Anliegen, dass ihre Kinder mit Respekt und Wertschätzung betrachtet werden. Bei der Feststellung des Sprachstandes sollte stets der Blick auf die vorhandenen Kompetenzen des Kindes gerichtet sein. Viele Kinder wachsen mehrsprachig auf. Mehrsprachigkeit ist eine Stärke, kein Defizit und kein Stigma und darf weder für Kinder noch für Eltern zu einer negativen Zuschreibung führen. Gleichzeitig ist Eltern bewusst, dass gute Kenntnisse der deutschen Sprache notwendig sind, um dem Unterricht folgen, Aufgaben verstehen und aktiv am Schulleben teilnehmen zu können. Sprachförderung dient daher nicht der Bewertung von Herkunft oder Familiensprache, sondern der Unterstützung der Kinder auf ihrem Bildungsweg.

Eine sensible, wertschätzende und transparente Kommunikation ist hierfür unerlässlich. Eltern müssen nachvollziehen können, warum eine Förderung empfohlen wird und wie sie ihrem Kind konkret hilft. Fördermaßnahmen sollten klar als Unterstützung und Chance vermittelt werden, nicht als Abwertung oder Festlegung. Dies stärkt Vertrauen, erhöht Akzeptanz und beugt unbeabsichtigter Stigmatisierung vor. Die unterzeichnenden Verbände warnen ausdrücklich davor, Sprachförderbedarf und sonderpädagogischen Förderbedarf zu vermischen. Sprachförderung darf nicht zur Vorstufe für spätere segregierende Maßnahmen werden.

Kritisch sehen die unterzeichnenden Verbände insbesondere Regelungen, die mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldern oder dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruchsverfahren verbunden sind. Solche Sanktionsmechanismen stehen aus Elternsicht in einem Spannungsverhältnis zum Kindeswohl und verstärken den Eindruck, dass Familien sanktioniert werden, anstatt ihnen systemisch Anreize zu schaffen, wenn bei ihren Kindern ein Sprachdefizit festgestellt wurde.

  1. Vermeidung faktischer Vorselektion vor der Einschulung

Die unterzeichnenden Verbände äußern die Sorge, dass verpflichtende Sprachförderformate bereits vor der Einschulung faktische Vorwirkungen auf Bildungsbiografien entfalten können. Eine frühe Zuordnung zu ABC-Klassen kann dazu führen, dass Kinder dauerhaft mit einem Etikett verknüpft werden. Die unterzeichnenden Verbände fordern, dass jede Maßnahme der frühen Sprachförderung so konzipiert wird, dass sie keine Selektionssignale aussendet und keine faktischen Vorentscheidungen über den weiteren Bildungsweg erzeugt.

Aus Elternsicht besteht die Gefahr, dass Kinder früh erleben, „nicht zu genügen" oder „extra gefördert werden zu müssen", was zu Schulfrust, Schamgefühlen und einem negativen Selbstkonzept bereits vor Schuleintritt führen kann.

  1. Verantwortung des Systems statt Individualisierung von Defiziten

Sprachliche Entwicklungsunterschiede sind selten das Resultat individueller „Fehler" von Kindern, sondern Ausdruck unterschiedlicher Startbedingungen, institutioneller Ressourcen, pädagogischer Qualität und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Die unterzeichnenden Verbände weisen darauf hin, dass ein neues, separates System von Vorkursen zusätzliche Ressourcen bindet, die in Kitas und Grundschulen bereits fehlen. Statt neue Sonderstrukturen aufzubauen, sollten bestehende Einrichtungen gestärkt und alltagsintegrierte Sprachbildung verlässlich finanziert werden.

Für Kinder, die keine Kita besuchen, besteht zudem weiterhin die Vorgabe, dass die Schulen etwa ein halbes Jahr vor der Einschulung den Sprachstand – beispielsweise nach dem Verfahren „DELFIN4" – feststellen. Dabei handelt es sich um ein Screening-Instrument, das auf mögliche Sprachförderbedarfe hinweist, die entweder in der Kita (etwa in Familienzentren) pädagogisch aufgegriffen oder durch logopädische Angebote unterstützt werden können. Beide Ansätze sind Empfehlungen an die Eltern, was grundsätzlich so beibehalten werden kann.

Die Kindertageseinrichtungen sollten jedoch keine schriftlichen Testate zum Entwicklungsstand an die Schulen weitergeben, sondern beim Schulspiel anwesend sein und anschließend gemeinsam mit den Lehrkräften und Eltern Beobachtungen auswerten sowie beraten. Die unterzeichnenden Verbände wenden sich gegen standardisierte Testverfahren, die auf normierten Entwicklungswerten basieren und der Individualität von Kindern nicht gerecht werden können. Solche Verfahren erzeugen häufig fehlerhafte Ergebnisse, da sie wesentliche Kontextfaktoren der getesteten Kinder unberücksichtigt lassen – ein Effekt, der umso stärker ausfällt, je jünger die Kinder sind.

Kinder zeigen ihre sprachlichen und kognitiven Kompetenzen stets in Abhängigkeit von Situation und Beziehung. Stimmen die zwischenmenschlichen Bedingungen im Testsetting nicht, kann dies zu einer Stigmatisierung führen, die sich über die weiteren Bildungsübergänge hinweg verfestigt („selbsterfüllende Prophezeiung").

Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für alltagsintegrierte Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen deutlich zu verbessern. Dazu bedarf es einer strukturellen Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes sowie einer spürbaren Aufstockung der finanziellen Mittel.

Die geplanten ABC-Klassen erfordern zugleich zusätzliches Fachpersonal, separate Räumlichkeiten, neue Curricula, Transport- und Organisationsstrukturen sowie digitale Instrumente. Damit droht der Aufbau eines kostenintensiven Parallelsystems, während Kitas und Grundschulen schon heute unter Fachkräftemangel und unzureichenden Ressourcen leiden.]

Würden die vorhandenen Mittel stattdessen vorrangig in die Stärkung der bestehenden Kindertageseinrichtungen und der alltagsintegrierten Sprachbildung fließen, wäre Sprachförderung weniger als strukturelles Defizit, sondern als regulärer Bestandteil guter frühkindlicher Bildung zu organisieren.

  1. Spannungsverhältnis zum Enquetebericht und Ziel des Bürokratieabbaus

Der Enquetebericht zur Chancengleichheit des Bildungswesens in NRW betont die Notwendigkeit von Bürokratieabbau und klaren Zuständigkeiten. Die Einführung zusätzlicher Förderformate wie ABC-Klassen erhöht jedoch die Komplexität und administrative Last. Die unterzeichnenden Verbände fordern, Sprachförderung vorrangig innerhalb bestehender Systeme zu organisieren und zu stärken.

Zusätzliche Übergangssysteme und neue Verwaltungsebenen stehen dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus entgegen und binden Kapazitäten, die für die direkte Arbeit mit Kindern dringend benötigt werden.

  1. Recht auf wohnortnahe, inklusive Bildung

Die UN-BRK betont, dass Kinder nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen oder an andere Orte als ihre Altersgenossen verwiesen werden dürfen. Zentralisierte oder nur an ausgewählten Standorten angebotene ABC-Klassen können das Recht auf wohnortnahe, inklusive Bildung gefährden, da Kinder dann pendeln müssen. Die unterzeichnenden Verbände fordern, Unterstützungsangebote so zu gestalten, dass sie in den Kitas, Grundschulen und im Sozialraum ansetzen.

Eine Herausnahme aus den vertrauten Gruppen und Lebenswelten zugunsten externer Kurse kann zusätzliche Belastungen, Unterbrechungen sozialer Beziehungen und organisatorische Probleme für Familien verursachen, was insbesondere für vierjährige Kinder entwicklungspsychologisch kritisch ist.

  1. Pädagogische Qualität: Alltagsintegrierte statt verschulter Frühförderung

Für den Erfolg der ABC-Klassen sind aus Elternsicht verlässliche personelle Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung. Die vorgesehenen zusätzlichen Lehrerstellen verdeutlichen den hohen Stellenwert, den das Land der Sprachförderung beimisst. Ergänzend kann der Einbezug multiprofessioneller Teams die Qualität und Wirksamkeit der Förderung weiter stärken.

Die unterzeichnenden Verbände betonen, dass Kinder im Vorschulalter vor allem über Spiel, Beziehung und Alltagssituationen lernen. Alltagsintegrierte Sprachbildung setzt genau hier an. Verschulte, wöchentlich begrenzte Vorkurse werden diesen Anforderungen nur eingeschränkt gerecht. Wirkungsvolle Sprachförderung braucht stabile Bindungen, kontinuierliche Präsenz im Alltag und ausreichend Zeit – keine punktuellen Zusatzstunden in einer separaten Struktur.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Kinder aufgrund des vorgezogenen Anmeldeverfahrens teilweise erst vier Jahre alt sind. Für diese Altersgruppe erscheint es aus Sicht der unterzeichnenden Verbände besonders wichtig, dass die Sprachförderung durch Fachkräfte erfolgt, die über spezifische Ausbildung und Erfahrung in der frühkindlichen Entwicklung verfügen. Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bringen hierfür hervorragende Voraussetzungen mit. Bei ausgeprägteren Entwicklungsverzögerungen kann eine ergänzende, gezielte Förderung durch entsprechend qualifizierte therapeutische Fachkräfte sinnvoll und notwendig sein.

Als geeigneter Ort für die Sprachförderung bietet sich aus Elternsicht grundsätzlich die Kindertageseinrichtung an, insbesondere dann, wenn das Kind bereits eine Kita besucht. Die Förderung in der vertrauten Umgebung unterstützt das emotionale Wohlbefinden der Kinder, ermöglicht alltagsintegriertes Lernen und begünstigt einen nachhaltigen Spracherwerb. Eine Herausnahme aus diesem vertrauten Umfeld zur Teilnahme an externen Kursen könnte für Kinder zusätzliche Belastungen mit sich bringen und sollte daher möglichst vermieden werden.

Mit Blick auf den geplanten Einsatz von Grundschullehrkräften für diese Fördermaßnahmen möchten wir zudem auf die bereits hohe Belastung an den Grundschulen aufmerksam machen. Vor dem Hintergrund bestehender personeller Herausforderungen erscheint es aus Elternsicht sinnvoll, die Aufgabenverteilung so zu gestalten, dass zusätzliche Anforderungen nicht zu Lasten des regulären Unterrichts gehen und alle beteiligten Professionen ihre jeweiligen Stärken bestmöglich einbringen können.

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ist Sprachförderung daher als gemeinsame Aufgabe von Kitas, Schulen und weiteren Fachdisziplinen in multiprofessionellen Teams zu gestalten, statt sie einseitig in schulische Vorkurse zu verlagern

  1. Elternbeteiligung, Transparenz und Vertrauensschutz

Die unterzeichnenden Verbände verlangen, dass die Elternvertretungen – insbesondere Stadt- und Kreisschulpflegschaften – von Anfang an verbindlich an Planung, Durchführung und Bewertung der ABC-Klassen beteiligt werden. Dabei muss klar und verständlich offengelegt werden, nach welchen Kriterien Kinder zugewiesen werden, wie die Förderung genau abläuft, wie die Kommunikation organisiert ist und welche Möglichkeiten für Widerspruch und Beschwerden es gibt. Entscheidungen über Förderung sollen gemeinsam mit den Eltern getroffen werden, nicht ohne sie.

Eltern legen großen Wert auf transparente Verfahren bei der Feststellung des Förderbedarfs und der Zuweisung zu Vorkursen. Sie müssen frühzeitig, verbindlich und aktiv in den gesamten Prozess einbezogen werden. Dazu gehören umfassende Information, qualifizierte Beratung sowie klar geregelte, rechtssichere Widerspruchsmöglichkeiten.

Anstelle einer primär sanktionsorientierten Logik braucht es niedrigschwellige, vertrauensbildende Angebote wie Eltern-Kind-Programme, präventive Familienbildung und verständliche Information über das Bildungssystem. Förderleistungen und Unterstützungsangebote sollten mit Bildungsberatung verknüpft und nicht mit Bußgeldandrohungen verbunden werden.

  1. Zuständigkeiten, Finanzierung und Unterstützung der Schulträger

Die Einführung der ABC-Klassen bringt zusätzliche Anforderungen für Schulträger mit sich, etwa hinsichtlich Räume, Ausstattung, Lernmitteln und Beförderung. Positiv bewerten wir, dass diese Aspekte im Gesetzentwurf benannt werden. Gleichzeitig bleiben Zuständigkeiten und Entscheidungswege aus Elternsicht zu unklar. Die Verantwortung der Schulaufsichtsbehörde für Einrichtung und Ort der Vorkurse bei gleichzeitiger finanzieller und organisatorischer Hauptlast der Schulträger birgt Konfliktpotenzial. Verbindliche gesetzliche Kriterien fehlen bislang. Eine klarere Regelung von Zuständigkeiten, Mitwirkungsrechten und Finanzierungsverantwortung erscheint daher notwendig.

Aus gleichheitsrechtlicher Perspektive ist zudem zu klären, warum verpflichtende schulische Vorkurse nur für eine Teilgruppe von Kindern gelten sollen. Wenn Sprachförderung verpflichtend sein soll, müsste sie konsequenterweise für alle Kinder im Rahmen eines allgemeinen, qualitativ hochwertigen Angebots – etwa eines verbindlichen letzten Kita-Jahres – verfügbar sein.

  1. Flexible Gestaltung der Schuleingangsphase

Eine verlängerte Schuleingangsphase kann für einzelne Kinder hilfreich sein. Aus Elternsicht sollte eine solche Entscheidung jedoch nicht bereits bei der Schulanmeldung festgelegt werden. Der tatsächliche Förderbedarf sollte erst nach der ersten Klasse auf Grundlage fundierter pädagogischer Beobachtungen beurteilt werden, um Stigmatisierungen zu vermeiden und individuellen Entwicklungsverläufen gerecht zu werden.

  1. Begleitende Evaluation und Weiterentwicklung

Eine regelmäßige Evaluation der ABC-Klassen ist aus Elternsicht ausdrücklich zu begrüßen. Erfahrungen aus der Praxis sollten transparent ausgewertet und für eine kontinuierliche Weiterentwicklung genutzt werden.

  1. Weiterführende konzeptionelle und rechtliche Aspekte

Aus Elternsicht besteht Anpassungsbedarf bei einzelnen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere sollte Sprachförderung unmittelbar nach Feststellung des Förderbedarfs einsetzen und nicht vom formalen Einschulungsstatus abhängen. Auch die zeitliche Einschränkung der neuen Regelungen bis 2029 erscheint nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus stellen sich verfassungs- und schulrechtliche Fragen, wenn durch die verpflichtende Teilnahme an ABC-Klassen faktisch eine Vorverlagerung der Schulpflicht für eine selektive Gruppe von Kindern erfolgt, ohne dass gleichzeitig eine allgemeine, rechtlich abgesicherte Verpflichtung und Ausstattung für alle Kinder besteht.

  1. Inklusion, Förderverständnis und Auswirkungen auf den Schulalltag

Ein festgestellter Sprachförderbedarf darf nicht mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf gleichgesetzt werden. Sprachförderung ist in der Regel zeitlich begrenzt und entwicklungsabhängig. Es muss ausdrücklich sichergestellt werden, dass Kinder durch die Teilnahme an ABC-Klassen nicht automatisch in ein Verfahren nach AO-SF geraten.

Angesichts des bestehenden Lehrkräftemangels ist zudem unklar, wie zusätzliche Aufgaben ohne Auswirkungen auf den regulären Unterricht bewältigt werden sollen. Verbindliche Mindeststandards zur Organisation der Vorkurse sind daher erforderlich.

Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, dass ABC-Klassen strukturell dazu beitragen könnten, Kinder mit Sprachförderbedarf vorschnell als „Problemfälle" zu markieren und in sonderpädagogische Verfahren zu überführen, obwohl Sprachentwicklung in vielen Fällen eine vorübergehende, entwicklungsabhängige Aufgabe bleibt.

  1. Rechtsschutz, Lernmittelfreiheit und Ordnungswidrigkeiten

Die Regelung, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben sollen, sehen wir kritisch. Ebenso problematisch ist die Ausweitung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen, da strukturelle Defizite nicht auf Familien abgewälzt werden dürfen. Anpassungen zur Lernmittelfreiheit werden grundsätzlich begrüßt, bedürfen jedoch einer verlässlichen finanziellen Absicherung.

Statt Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitslogiken in den Vordergrund zu stellen, wäre es deutlich sinnvoller, Förderleistungen wie Kindergeld, Bildungs- und Teilhabepaket oder kommunale Unterstützungsangebote gezielt mit Bildungsberatung und Familienförderung zu verknüpfen.

Fazit: Gemeinsame Forderungen

Die unterzeichnenden Verbände teilen das Ziel, allen Kindern einen chancengerechten Start in ihre schulische Laufbahn zu ermöglichen. ABC-Klassen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie pädagogisch sensibel umgesetzt, ausreichend ausgestattet und eng mit bestehenden Förderstrukturen verzahnt werden. Entscheidend sind dabei frühe Förderung, klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen, Transparenz, eine verbindliche Einbindung der Eltern sowie eine konsequente Orientierung am Kindeswohl. Die unterzeichnenden Verbände sprechen sich dafür aus, Sprachförderung in NRW konsequent alltagsintegriert, inklusiv und systemstärkend zu gestalten – im Einklang mit den Empfehlungen des Enqueteberichts und den verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Frühe Sprachförderung darf kein Einfallstor für neue Selektionsmechanismen sein, sondern muss Kindern und Familien den Weg in ein gemeinsames, inklusives Bildungssystem öffnen.

Vor diesem Hintergrund fordern die unterzeichnenden Verbände insbesondere: keinen Aufbau neuer Parallelsysteme, sondern eine massive Stärkung der bestehenden Kitas; Prävention vor Selektion und Sprachförderung im vertrauten, alltagsintegrierten Umfeld; multiprofessionelle Teams und verbesserte Personalschlüssel; Eltern als Partner statt als Adressaten von Sanktionen; sowie die perspektivische Einführung eines qualitativ gestärkten, für alle Kinder verbindlichen letzten Kita-Jahres als Alternative zu verpflichtenden schulischen Vorkursen.

Die unterzeichnenden Verbände:

Andreas Tempel (Vorsitzender) Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule– Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG NRW e.V.)

Henrich Berkhoff (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)

Bernd Kochanek (Vorsitzender) Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.

Hinrich Pich (Vorsitzender) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)