Bildungsmonitor
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KED - Katholische Elternschaft Deutschlands im Bistum Münster: Neue Wege in der Bildung
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Blick auf Hamburg bestätigt den nordrhein-westfälischen Weg
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Erlass des Schulministeriums zu Hitzefrei
RdErl. d. Kultusministeriums v. 22. 5. 1975 (GABl. NW. S. 345) *
Wird der Unterricht bei großer Wärme durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, wenn möglich nach Anhörung des Lehrerrats und der Schülersprecherin oder des Schülersprechers, ob Hitzefrei gegeben wird. Eine eindeutig bestimmte Temperaturgrenze lässt sich nicht festlegen, da die physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen entscheidend von der herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit mitbestimmt wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 °C auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 °C, so darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule – z. B. Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse – sind zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, z. B. Kreislaufbeschwerden und Hitzestau, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien. Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.
* Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 23. 10. 1984 (GABl. NW. S. 504)
TIMSS-Übergangsstudie des Direktors des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung: Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Zusammenfassung der zentralen Befunde
Vollständiger Text der Studie
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