MSW teilt mit: 10 Mio. EUR für Ausstattung in Ganztagsschulen und Schulen mit ganztägigen Angeboten; Verlängerung der Antragsfrist für "Geld oder Stelle" in Ganztagsschulen
Anträge können ab sofort an die zuständige Bezirksregierung gestellt werden. Spätester Antragstermin ist der 13. November 2009. Antragsteller sind die Schulträger. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Gesamthöhe der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Dabei wird auf eine möglichst ausgewogene Verteilung im Land geachtet.
Die Investitionen müssen noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden. Die Details der Förderung sind der beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Darüber hinaus verlängert das Land die Antragsfrist für die Nutzung des Programms "Geld oder Stelle" in gebundenen Ganztagsschulen. Die Anträge der Schulträger können noch bis zum 30. Juni 2009 gestellt werden. Alle gebundenen Ganztagsschulen können auf der Grundlage eines Erlasses vom 24. April 2009 einen Teil der Lehrerstellen des 20%-igen bzw. 30%-igen Ganztagszuschlags auch für die Finanzierung der Mitwirkung außerschulischer Partner im Ganztag verwenden. Nähere Informationen finden Sie in der Maiausgabe von Schule NRW und in http://www.schulministerium.nrw.de, dort unter "Ganztag" und "Ganztagsoffensive".

